Sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaft

Wir begleiten Familien, Kinder und Jugendliche in herausfordernden Lebenssituationen individuell, wertschätzend und fachlich kompetent.

Wenn der Alltag ins Wanken gerät und herausfordernde Lebenssituationen fachliche Kompetenz brauchen, bieten wir zwei ambulante Leistungen der Kinder und Jugendhilfe an: die Sozialpädagogische Familienhilfe und die Erziehungsbeistandschaft. Beide setzen an den vorhandenen Ressourcen an. Wir arbeiten lösungsorientiert, alltagsnah und in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.

Auf einen Blick:

Kontakt

Ferdaus Alnahhal
Regionalleiterin Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe (KiJuB)
Telefon: 07131 97 39-4100
(Mo-Do: 9:00-14:00 Uhr)
E-Mail: kijub@asb-heilbronn.de

 

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Familien stärken und gemeinsam Lösungen entwickeln.

Wenn Ihre Lebenssituation belastend ist oder Sie Unterstützung bei der Bewältigung Ihres Alltags brauchen, sind wir für Sie da. Ob in Erziehungsfragen oder in Krisen, unser Ziel ist es, die individuellen Herausforderungen direkt im Alltag zu bearbeiten. Die persönlichen Bedürfnisse, Ziele und Möglichkeiten der Familie stehen für uns bei der Entwicklung passender Unterstützungsangebote im Mittelpunkt. Wir beziehen alle Familienmitglieder aktiv mit in den Hilfeprozess ein. Deshalb findet die Beratung überwiegend in Ihrem häuslichen Umfeld statt.

Die SPFH ist ein ambulantes Angebot der Kinder und Jugendhilfe nach § 31 SGB VIII.

Erziehungsbeistandschaft (EB)

Individuelle Begleitung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Unterstützung in ihrer persönlichen Entwicklung, im sozialen Umfeld oder in besonderen Lebenssituationen benötigen. Im Mittelpunkt steht die vertrauensvolle Beziehung zwischen der Fachkraft und dem jungen Menschen, sei es bei Konflikten in Schule oder Freundeskreis oder bei der Frage, wie es beruflich weitergeht. Eltern, Schule und Jugendamt bleiben dabei eng eingebunden.

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung nach § 30 SGB VIII.

Wir richten uns nach den Bedürfnissen und der Lebenssituation des jungen Menschen und schaffen einen geschützten Rahmen, in dem Sorgen, Wünsche und Ziele offen zur Sprache kommen dürfen. Eltern, Schulen, Ausbildungsstätten und Jugendämter beziehen wir dabei eng mit ein, im Mittelpunkt steht jedoch immer die Beziehung zum Kind oder Jugendlichen selbst.