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Montag, 25. Januar 2016
Zweites Pflegestärkungsgesetz: Was ändert sich für Pflegebedürftige und Angehörige?

Seit dem ersten Januar 2016 gilt das vom Bundesgesundheitsministerium initiierte Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II). Darin werden Rechte und Leistungen für pflegebedürftige Menschen neu festgelegt. Wichtige Anpassungen im Überblick:

Mit dem PSG II ändert sich der Blick auf pflegebedürftige Menschen. Ins Zentrum rückt nun eine ganzheitlichere Betrachtungsweise der verbliebenen Fähigkeiten des Betroffenen und damit die Frage, inwieweit ein Mensch seinen Alltag selbständig bewältigen kann und welche Hilfestellung er dazu benötigt. Demnach erhalten Pflegebedürftige zukünftig ihren Bedürfnissen entsprechende Pflegeleistungen – unabhängig davon, ob sie an körperlichen oder psychischen Erkrankungen leiden.

Neue Leistungsansprüche in fünf Pflegegraden

Das geänderte Verfahren zur Begutachtung wird zum 1. Januar 2017 eingeführt. Dann werden Betroffene nicht wie bisher in drei Pflegestufen eingeteilt, sondern in fünf Pflegegrade, entsprechend ihrem Maß an Selbstständigkeit. Viele Menschen, die neu in Pflegegrad 1 eingestuft werden, erhalten dadurch erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung. Auch Leistungsempfänger mit Pflegegrad IV oder V profitieren von höheren Zuschüssen. Betroffene, die neu den Pflegegrad II oder III erhalten, empfangen hingegen geringere Leistungen als zuvor.

Anders als bisher bezahlen Erkrankte in allen Pflegegraden den gleichen Eigenanteil in der stationären Pflege. Menschen in niedrigen Pflegegraden müssen daher künftig einen höheren Eigenanteil beisteuern als derzeit. Im Rahmen einer Bestandsschutzregelung wird aber sichergestellt, dass aktuell Pflegebedürftigen durch die Umstellung keine Nachteile entstehen.

Fokus auf Alltagsbewältigung


Ebenfalls sollen ab 2017 Leistungen in der ambulanten Pflege ausgeweitet werden. Die Pflegeversicherung übernimmt stärker als bisher unterstützende Leistungen im Alltag.

Grundsätzlich überarbeitet werden Maßnahmen der Qualitätskontrolle, die zukünftig noch mehr auf die Ergebnisqualität ausgerichtet sein soll. Dann wird überprüft, ob die Pflegeleistung tatsächlich zum gewünschten Ergebnis, der weitgehenden Selbständigkeit und Zufriedenheit des Pflegebedürftigen, führt.

Hilfestellung für Angehörige

Pflegende Angehörige erfahren nach dem PSG II größere Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Diese übernimmt höhere Rentenbeiträge als bislang sowie die Arbeitslosenversicherung der Pflegenden.

Bereits 2016 sollen sich Beratungsleistungen für Angehörige und Betroffene verbessern. Auch müssen die Pflegekassen für Angehörige und Ehrenamtliche kostenlose Pflegekurse einrichten. Ebenfalls werden zum Jahreswechsel Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation als Regelleistungen ausgebaut. Die Änderungen betreffen rund 2,7 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland.

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