Hilfe für Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung
Unsere Hilfe für Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung richtet sich an Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die in ihrer Entwicklung Unterstützung brauchen.
Dazu zählen wir Bereiche wie Motorik, Sozialverhalten, Emotionalität, Selbstständigkeit, Sprachentwicklung oder Konzentration.
Unser Ziel ist es, eine möglichst umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Dabei stehen für uns die individuellen Bedürfnisse und die jeweilige Lebenssituation der jungen Menschen im Mittelpunkt.
Finanzierung: Die Kosten können über verschiedene Wege gedeckt werden, etwa:
- nach § 113 SGB IX (Eingliederungshilfe),
- nach § 45b SGB XI (Pflegeversicherung),
- oder als private Leistung
Schulbegleitung und Kindergartenbegleitung
Was ist das Ziel der Schul- und Kindergartenbegleitung?
Die Schul- und Kindergartenbegleitung hat das Ziel, die Selbstständigkeit und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im Alltag ihrer Schule oder ihres Kindergartens zu ermöglichen und zu fördern. Sie werden in ihrer Regeleinrichtung begleitet und gestärkt, um eine möglichst umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erreichen.
Wie unterstützt die Schul- und Kindergartenbegleitung?
Jeder Mensch hat andere Bereiche, in denen Unterstützung nötig ist. Daher orientiert sich die Begleitung immer an den individuellen Bedürfnissen.
Wer trägt die Kosten der Schul- und Kindergartenbegleitung?
Die Kosten für die Schul- und Kindergartenbegleitung ist eine Leistung nach § 113 SGB IX (für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Beeinträchtigung). Sie kann beim zuständigen Leistungsträger beantragt werden.
Zuständig ist:
- für Bewohner:innen des Stadtkreises Heilbronn: Stadt Heilbronn – Eingliederungshilfe
- für Bewohner:innen des Landkreises Heilbronn: Landratsamt Heilbronn – Abteilung Eingliederungshilfe
Wenn der Kostenträger den Hilfebedarf festgestellt, den Einzelfall geprüft und die Leistungen bewilligt hat, kann der Hilfeprozess durch uns als ASB starten.
Hausaufgabenbegleitung, Kindersitting und Freizeitbegleitung
Die Hausaufgabensituation kann für Familien mit Schulkindern oft eine Herausforderung sein. Unsere Hausaufgabenbegleitung unterstützt Kinder gezielt und individuell.
Kindersitting ist ein weiterer Teil unseres Angebots: Kinder und Jugendliche werden stundenweise und flexibel nach Absprache betreut.
Darüber hinaus bietet unsere Abteilung verschiedene Formen der Freizeitbegleitung an. Das können kreative Aktivitäten oder Spaziergänge sein. Alles orientiert sich an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen. Das Angebot kann individuell gestaltet werden und auch in den Abendstunden stattfinden. Das Angebot richtet sich an junge Menschen ab 3 Jahren mit körperlicher und/oder geistiger Beeinträchtigung.
Kostenübernahme:
Freizeitbegleitungen können sowohl über die Pflegekasse (SGB XI §45 Entlastungsleistungen und Pflegegeld) als auch als Privatleistung abgerechnet werden.
Heilpädagogische Förderung an Schulen und Kindergärten
Unsere heilpädagogische Förderung basiert auf einem ganzheitlichen Ansatz: Wir erkennen die vorhandenen Potenziale der jungen Menschen und fördern sie individuell. Die Förderung findet im direkten Umfeld von Kindergarten oder Schule statt und kann ganz unterschiedliche Inhalte umfassen.
Heilpädagogische Förderung erfolgt sowohl im Rahmen der Jugendhilfe gemäß § 35a SGB VIII als auch im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 113 SGB IX.