Pflege und medizinische Behandlungspflege

Die Pflege und medizinische Behandlungspflege umfasst Maßnahmen, die in Ihrem Alltag notwendig sind. Dazu zählen Körperpflege genauso wie medizinische Hilfeleistungen.

Unser qualifiziertes Personal aus dem Bereich für Pflege und medizinische Behandlungspflege versorgt Sie direkt bei Ihnen zu Hause. Dies beinhaltet unter anderem Leistungen der häuslichen Krankenpflege wie Wundversorgung, Medikamentengabe oder Blutzuckermessung, aber auch pflegerische Versorgung wie beispielsweise große Körperpflege.

Liegt Ihnen eine ärztliche Verordnung über häusliche Krankenpflege vor? Dann übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten der medizinischen Behandlungspflege.

Wenn Sie Pflegegeld erhalten und die Pflege durch eine private Person zu Hause organisiert ist, sind regelmäßige Beratungsbesuche gemäß § 37.3 SGB XI verpflichtend. Diese Beratungs- oder Qualitätssicherungsbesuche können wir gern für Sie übernehmen – die Kosten trägt Ihre Pflegekasse.

Qualitätssicherungsbesuche (Beratungsbesuche)

Ihre Sicherheit und Unterstützung in der häuslichen Pflege

Die pflegerische Beratung gemäß § 37.3 SGB XI ist ein essenzieller Bestandteil der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege. Sie dient der fachlichen Unterstützung von pflegenden Angehörigen und sorgt dafür, dass die Pflege immer optimal und auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen abgestimmt bleibt. Für Personen, die Pflegegeld beziehen, mit den Pflegegraden 2 bis 5 ist diese Beratung gesetzlich verpflichtend.

Ihre Vorteile:
Im Rahmen der Beratungsbesuche erhalten Sie praxisorientierte Empfehlungen, die Ihnen helfen, die Pflege zu optimieren und Ihre pflegerische Situation zu verbessern. Unsere qualifizierten Fachkräfte bieten Ihnen wertvolle Unterstützung in folgenden Bereichen:

Optimierung der Pflegetechniken: Wir erklären oder zeigen Ihnen, wie Sie die Pflegehandlungen sicherer und effizienter gestalten können, um die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person zu steigern.
Einsatz von Hilfsmitteln: Wir beraten Sie zu sinnvollen Hilfsmitteln, die die Pflege erleichtern und den Alltag sicherer gestalten.
Gestaltung des pflegerischen Wohnraums: Wir beraten Sie, wie Sie Wohnumgebung gestalten können, sodass sie den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person gerecht wird und die Pflege erleichtert. 
Praktische Tipps für den Pflegealltag: Wir bieten individuelle Beratung, die sich direkt auf Ihre persönliche Pflegesituation bezieht und Ihnen im täglichen Umgang mit den Herausforderungen der Pflege hilft.
Kombinationsmöglichkeiten von Leistungen: Wir klären Sie über Kombinationsmöglichkeiten von Sach- und Geldleistungen auf, um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.
Häufigkeit der Qualitätssicherungsbesuche:

Pflegegrad 1: halbjährlich freiwillig
Pflegegrad 2 u. 3: halbjährlich verpflichtend
Pflegegrad 4 u. 5: jedes Quartal verpflichtend

Es ist wichtig zu wissen, dass die Ablehnung dieser Beratungsbesuche durch Pflegebedürftige oder unterstützende Dritte zur Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes führen kann.

Beratung für alle, die Pflege benötigen:
Auch Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen oder eine Kombinationsleistung erhalten, können gern halbjährlich eine pflegerische Beratung in Anspruch nehmen, es gibt in diesem Fall keine gesetzliche Verpflichtung für Sie als Kund:in.

Kostenübernahme:
Die Kosten für die Qualitätssicherungsbesuche werden durch den Pflegedienst direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet. Alle Empfehlungen und die aus dem Besuch gewonnenen Erkenntnisse werden der Pflegekasse übermittelt, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.

Pflegeschulung

Pflegeschulung nach § 45 SGB XI – Ihre Hilfe im Pflegealltag
Die Pflege einer nahestehenden Person im häuslichen Umfeld ist eine herausfordernde und wichtige Aufgabe.
Sie leisten jeden Tag einen unschätzbaren Beitrag. 

Doch dabei gibt es auch viele Fragen und Unsicherheiten:
Unsere für Sie kostenfreie Pflegeschulung nach § 45 SGB XI bietet Ihnen die Unterstützung, die Sie brauchen, um die Pflege sicher und effektiv zu meistern. Die Schulung findet in der Wohnumgebung der zu pflegenden Personen statt und wird von unseren erfahrenen Pflegefachkräften begleitet. Sie vermitteln Ihnen praxisnahes Wissen, das Sie direkt anwenden können. Sie lernen, was für eine sichere und würdevolle Pflege notwendig ist – von der Körperpflege über die Mobilisation bis hin zum Umgang mit Hilfsmitteln und der Beratung bei speziellen Krankheitsbildern wie Demenz. Die Pflegeschulung nach § 45 SGB XI wird vollständig von der Pflegekasse übernommen, Ihnen entstehen keine Kosten. Unsere Schulungen helfen, die praktischen Fertigkeiten in der Pflege zu erweitern und dienen Ihrer Entlastung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie Ihre kostenfreie Pflegeschulung. Gemeinsam schaffen wir für Sie mehr Sicherheit und weniger Stress in der Pflege!

Kontakt

Magdalena Sobotka
Stadt- und Landkreis Heilbronn,
Lauffen am Neckar

Telefon: +49 7131 96 55-21
E-Mail: ambulant-heilbronn@asb-heilbronn.de

Kontakt

Joanna Holzer
Bad Mergentheim
Telefon: +49 7931 99 17-360
E- Mail: ambulant-badmergentheim@asb-heilbronn.de

Kontakt

Stella Lindemann
Walldürn
Telefon: +49 173 206 34 76
E-Mail: ambulant-wallduern@asb-heilbronn.de

Kontakt

Für unsere Ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste in Lauffen, kontaktieren Sie bitte Magdalena Sobotka, Stadt- und Landkreis Heilbronn (Kontaktdaten im ersten Feld oben).