Familienpflege

Die Familienpflege hilft dann, wenn unter besonderen Umständen die Weiterführung des Haushalts, die Betreuung und Erziehung der Kinder, die Pflege und Versorgung kranker oder beeinträchtigter Familienmitglieder von ihr selbst nicht geleistet werden kann. Unterstützung und Entlastung bekommen Eltern mit Kindern im Alter zwischen 0 und 12 Jahren oder Familien und deren Kinder mit Behinderung bis zum 14. Lebensjahr. Unsere Mitarbeitenden kümmern sich um den reibungslosen Ablauf des Haushalts und um die Versorgung der Kinder. Sie übernehmen Tätigkeiten der Hausarbeit, gehen einkaufen, kochen und begleiten Kinder zu Kindergarten oder Schule. Sie helfen mit bei den Hausaufgaben und übernehmen Hilfen, die im Alltagsgeschehen normalerweise von den Eltern geleistet werden können. Die Eltern legen den Schwerpunkt der Entlastung fest. 

Wann werden die Kosten übernommen?

Anspruchsvoraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, welches bei Beginn der Familienpflege das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei Kindern mit Behinderung gilt eine erweiterte Altersgrenze nach Einzelfallentscheidung. Ferner, wenn:

  • ein Elternteil erkrankt ist
  • eine Risikoschwangerschaft besteht
  • bei Mehrlingsschwangerschaften vor und nach der Geburt
  • bei einem Krankenhausaufenthalt
  • bei einem Kuraufenthalt
  • bei einer ambulanten Behandlung
  • bei Verhinderungspflege

Wer übernimmt die Kosten?

  • Krankenkasse (nach ärztlicher Verordnung)
  • Rentenversicherung (nach Bewilligung)                                                                
  • Jugendamt (nach Bewilligung)
  • Sozialamt (nach Bewilligung)

Kontakt

Christina Mokstadt
Stadt- und Landkreis Heilbronn,
Lauffen am Neckar
Telefon: 07131 96 55-27
E-Mail: c.mokstadt@asb-heilbronn.de