Familienpflege

Haushaltshilfe, Kinderbetreuung und Pflege. Wir sorgen liebevoll für Ihre Familie wenn Sie mal krank sind

Die Familienpflege ist ein Fachdienst zur Unterstützung und Entlastung von Eltern mit Kindern im Alter zwischen 0 und 12 Jahren oder mit Behinderung. Die Familienpflege unterstützt dabei eine Familie, wenn unter besonderen Umständen die Weiterführung des Haushaltes, die ausreichende Betreuung und Erziehung der Kinder, die Pflege und Versorgung kranker oder behinderter Familienmitglieder von ihr selbst nicht geleistet werden kann.
Unsere Familienpflegerinnen kümmern sich um den reibungslosen Ablauf des Haushaltes und um die Versorgung der Kinder. Sie übernehmen von der Erledigung der Hausarbeit, über den Einkauf sowie Kochen bis zur Begleitung der Kinder zum Kindergarten oder zur Schule und zur Beaufsichtigung der Hausaufgaben, alle Hilfen, die sonst von den Eltern übernommen werden. Dabei legen die Eltern fest, wo genau der Schwerpunkt der Entlastung liegen soll.

Wann werden die Kosten übernommen?

  • Bei Krankheit eines Elternteils
  • Bei einer Risikoschwangerschaft
  • Bei Mehrlingsschwangerschaften vor und nach der Geburt
  • Bei einem Krankenhausaufenthalt
  • Bei einem Kuraufenthalt
  • Bei einer ambulanten Behandlung
  • Bei Begleitung eines erkrankten Kindes ins Krankenhaus, damit die Geschwisterkinder zu Hause versorgt sind
  • Bei Verhinderungspflege

Wer bezahlt die Familienpflege?

  • die Krankenkassen (nach ärztlicher Verordnung)
  • die Rentenversicherung (nach Bewilligung)                                                                
  • das Jugendamt (nach Bewilligung)
  • das Sozialamt (nach Bewilligung)

Welche Anspruchsvoraussetzungen müssen gegeben sein?

Die Kosten werden übernommen, wenn Ihnen aus den oben stehenden Gründen die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, dass im Haushalt ein Kind lebt, welches bei Beginn der Familienpflege das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei Kindern mit Behinderung gilt eine erweiterte Altersgrenze nach Einzelfallentscheidung.

Kontakt

Magdalena Sobotka
Stadt- und Landkreis Heilbronn
Telefon: 07131 9655-67
E-Mail: m.sobotka@asb-heilbronn.de

Kontakt

Christoph Kühn
Lauffen am Neckar
Telefon: 07133 9530-14
E- Mail: c.kuehn@asb-heilbronn.de