Individuelle Schwerstbehindertenassistenz (ISA)

Das Angebot ISA richtet sich an Menschen mit Beeinträchtigungen, die einen umfassenden und zeitintensiven Unterstützungsbedarf haben.

Es handelt sich um ein ambulantes Unterstützungsangebot für Menschen mit schweren Beeinträchtigungen, die im Alltag auf umfassende Hilfe angewiesen sind. Die Assistenz erfolgt nach den individuellen Bedürfnissen unserer Klient:innen, zu Hause, in der Ausbildung, im Beruf oder in der Freizeit. Bei Bedarf sind wir auch auch rund um die Uhr für Sie da.
Die ISA wird in der Regel über die Eingliederungshilfe nach § 113 SGB IX i.V.m. § 78 SGB IX finanziert.

Was sind die Ziele der ISA?

Das Ziel der ISA ist, dass Menschen mit Beeinträchtigungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung und im sozialen Umfeld und eine wirksame, gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Im Unterschied zur Assistenz im Wohnraum und Sozialraum steht bei der ISA nicht die Förderung der vorhandenen Fähigkeiten im Vordergrund. Stattdessen übernehmen wir Aufgaben, die die betroffene Person aufgrund ihrer Einschränkungen nicht selbst ausführen kann.

Wie unterstützt die ISA?

Die ISA übernimmt Aufgaben, die unsere Klient:innen aufgrund von Einschränkungen nicht eigenständig übernehmen können. Die Unterstützung richtet sich nach der individuellen Lebenssituation und kann einzelne Bereiche oder auch eine ganztägige Begleitung umfassen.
Mitarbeitende der KiJuB begleiten Klient:innen meist über längere Zeiträume hinweg im Alltag. Dadurch werden auch Angehörige entlastet. Der Umfang und die Form der Unterstützung werden gemeinsam mit allen Beteiligten abgestimmt.
Die ISA richtet sich an Menschen mit schweren körperlichen Beeinträchtigungen, die häufig umfassende Hilfe bei nahezu allen Erledigungen des Alltags benötigen. Dazu zählen unter anderem:

  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Hilfe im Haushalt
  • Begleitung beim Verlassen der Wohnung
  • Assistenz im beruflichen Umfeld
  • Unterstützung bei Freizeitaktivitäten einschließlich sportlicher Aktivitäten
  • Gestaltung von sozialen Kontakten
  • Sicherstellung der Umsetzung der ärztlichen Leistungen und deren Wirksamkeit
  • Vernetzung mit weiteren Angeboten des ASB wie Fahrdienst, ambulanter Pflege- und Betreuungsdienst oder den Therapiezentren

Wer trägt die Kosten der ISA?

Die ISA wird in der Regel über die Eingliederungshilfe nach § 113 SGB IX i.V.m. § 78 SGB IX finanziert. Häufig sind mehrere Kostenträger beteiligt, etwa durch Grundsicherungs- oder Pflegeleistungen.

  • Für Bewohner:innen des Stadtkreises Heilbronn: Sozialamt - Abteilung Eingliederungshilfe
  • Für Bewohner:innen des Landkreises Heilbronn:  Landratsamt - Abteilung Eingliederungshilfe 

Wenn der Kostenträger den Hilfebedarf festgestellt, den Einzelfall geprüft und die Leistungen bewilligt hat, kann der Hilfeprozess durch uns als ASB starten.

Kontakt

Ansprechperson ISA
Ferdinand-Braun-Straße 13
74074 Heilbronn
Telefon: +49 7131 97 39-4113
E-Mail: kijub-assistenz@asb-heilbronn.de