Individuelle Schwerstbehindertenassistenz (ISA)

Die ISA ist ein ambulanter Dienst, der sich an Menschen mit Beeinträchtigungen richtet, die einen umfassenden und zeitintensiven Unterstützungsbedarf haben.

Ziel ist es, ein möglichst selbständiges und selbst bestimmtes Leben zu führen und eine wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.  Ausgehend von der aktuellen Situation des Hilfesuchenden wird die Assistenz geleistet. So. z.B. zu Hause, im Beruf, an der Uni, bei der Ausbildung oder Schule oder auch der Freizeit. In Abgrenzung zum Ambulant Betreuten Einzelwohnen steht hier nicht die Förderung und der Ausbau der vorhandenen Fähigkeiten des Klienten im Vordergrund, sondern die Übernahme der Dinge, die der Klient auf Grund seiner Einschränkungen nicht selbst übernehmen kann.
Die Hilfen können einzelne Bereiche im Leben umfassen, jedoch ebenso bei Bedarf eine ganztägige Assistenz darstellen. Dadurch dass die Unterstützung häufig mehrere Stunden täglich umfasst, werden die Mitarbeiter hauptsächlich bei einer Person eingesetzt, die sie den ganzen Tag begleiten.
Angehörige können ebenfalls durch den Fachdienst Entlastung im Alltag finden. Der Rahmen der notwendigen Unterstützung wird in gemeinsamen Gesprächen erarbeitet.

Die Leistungen werden durch Sozialpädagogen und angelernten Assistenten erbracht.

Beispiele für Einsatzbereiche

  • Einzelintegration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Köperbehinderung in Berufsfachschulen oder im Studium
  • Integrative Assistenzdienste für Erwachsene mit Körperbehinderung am Arbeitsplatz
  • Individuelle Schwerstbehindertenassistenz: ambulante, integrative Hilfen in Form von Assistenz im Lebensalltag (bis zu 24 Stunden am Tag), in der Körperpflege, im Haushalt, beim Verlassen der Wohnung, im Beruf und in der Freizeit
  • Fachlich betreutes Einzelwohnen als Selbständigkeitstraining

Wie unterstützt die ISA?

Menschen mit starken körperlichen Beeinträchtigungen benötigen häufig Unterstützung bei nahezu allen Erledigungen des Alltags. Hierzu zählen unter anderem:

  • Unterstützung bei der Haushaltsführung
  • Unterstützung bei der Gestaltung sozialer Beziehungen
  • Unterstützung in der persönlichen Lebensplanung
  • Unterstützung bei der Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
  • Unterstützung bei der Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten
  • Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen
  • Vernetzung mit z.B. Fahrdienst, ambulanten Pflege- und Betreuungsdienst oder Therapie im ASB ambulanten Therapiezentrum, sowie zu weiterführenden Hilfen

Wer trägt die Kosten der ISA?

Dadurch, dass die Assistenz in der Regel mehrere Stunden umfasst und viele Bereiche des Lebens mit einbezogen sein können, entsteht häufig eine Beteiligung mehrerer Kostenträger.
Im Schwerpunkt ist sie eine Leistung der Eingliederungshilfe (Sozialgesetzbuch IX Teil 2) und kann beim zuständigen Leistungsträger beantragt werden. Für Bewohner des Stadtkreises ist dies das Sozialamt/ Abteilung Eingliederungshilfe.  Für Bewohner des Landkreises ist dies das Landratsamt/ Abteilung Eingliederungshilfe. Die Leistung setzt sich z.B. durch Grundsicherungsleistungen, Leistungen der Eingliederungshilfe und ggf. Pflegeleistungen zusammen. Wir erbringen die Leistungen auch im Rahmen des persönlichen Budget.
In Einzelfällen können auch die Unfallversicherung oder private Zusatzversicherungen sowie Berufsgenossenschaften als Kostenträger in Frage kommen. Eine Inanspruchnahme als Privatleistungen ist ebenfalls möglich.
Wenn der Kostenträger den Hilfebedarf festgestellt und den Einzelfall geprüft hat, können die Leistungen bewilligt werden.

Kontakt

Jessica Dawitschek
Telefon: 07131 9739-4113
E-Mail: j.dawitschek@asb-heilbronn.de

Kontakt

Maria Erdmann
Telefon: 07131 9739-4112
E-Mail: m.erdmann@asb-heilbronn.de