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Donnerstag, 09. Dezember 2021
Was ändert sich für Pflegebedürftige?

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Zum 1. Januar 2022 treten wesentliche Teile des Gesundheits-Versorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (GVWG) in Kraft.

Das GVWG bringt für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Verbesserungen, über die der ASB mit dem Flyer „Was ändert sich für Pflegebedürftige?“ informiert. Unter anderem werden Pflegebedürftige beim Eigenanteil in vollstationären Einrichtungen finanziell entlastet. Wichtige Neuerungen gibt es auch bei der Pflegeberatung und den Pflegesachleistungen. Der Flyer steht für alle Interessierten, für Pflegebedürftige und deren Angehörige zum Download zur Verfügung.


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